COVID-19 Schutzmaßnahmen
Das Jugendtreffen wird den Vorgaben der aktuell gültigen 2. COVID-19-Öffnungsverordnung entsprechend gestaltet, die folgendermaßen umgesetzt werden soll:
Letzte Aktualisierung: 12.07.2021
3G-Regel
Einlass ins Veranstaltungsareal nur mit Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (gemäß §1 Abs. 2 2. COVID-19-ÖV):
- negative Testung:
- Antigentests zur Eigenanwendung mit Erfassung des behördlichen Datenverarbeitungssystems: für 24h gültig
- Antigentests bei einer befugten Stelle: für 48h gültig
- molekularbiologischer Test (PCR) über eine befugte Stelle: für 72h ab Abnahmezeitpunkt gültig
- ärztliche Bestätigung über eine überstandene COVID-19-Infektion in den letzten 180 Tagen
- Nachweis über neutralisierende Antikörper: nicht älter als 90 Tage
- Impfnachweis mit einem zentral zugelassenen Impfstoff (gemäß den Kriterien §2 Z 2 Abs. 5)
Jeder muss beim Check-in zu Beginn des Jugendtreffens einen dieser drei Nachweise vorzeigen. Du darfst am Treffen außerdem nur dann teilnehmen, wenn bei dir keines der spezifischen Symptome für COVID-19 wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit oder plötzliches Auftreten einer Störung bzw. Verlust des Geschmacks- und Geruchssinnes vorliegt. Falls Symptome bei dir auftreten sollten, werden wir dich bitten, für das Wohl aller anderen Teilnehmer auf den weiteren Kontakt mit den anderen Jugendlichen zu verzichten und nach Hause zu fahren.
Bei der hl. Messe gelten die Rahmenordnungen der Österreichischen Bischofskonferenz. Bei den heiligen Messen von Mittwoch bis Samstag ist eine Mitfeier nur mit Nachweis der 3G-Regel möglich und dafür keine Maskenpflicht in der Kirche; bei der Abschlussmesse am Sonntag wird es beim Eintritt keine Kontrollen geben, dafür bitten wir dich, am Sonntag in der Kirche eine Maske zu tragen.
Wir bitten euch beim Treffen größere Menschenansammlungen (z.B. am Zelteingang, bei der Essensausgabe, in den Sanitäranlagen) zu vermeiden und die vorgegebenen Regeln zu beachten – dabei ist jeder für die Einhaltung selber verantwortlich.
Testung
Du kannst am Programm des Jugendtreffens nur teilnehmen, wenn du getestet, geimpft oder genesen bist – und das jeden Tag des Treffens. Falls du regelmäßig getestet werden musst, bieten wir dir folgende drei Optionen an:
- Selbsttest selber mitnehmen (24h gültig): Mit deiner E-Card kannst du 10 Schnelltests pro Monat gratis in einer der österreichischen Apotheken im Vorfeld abholen (gilt auch für geimpfte und genese Personen) – Infos dazu findest du hier.
- Schnelltests vom Jugendtreffen (24h gültig)
- Teststraßen vor Ort nutzen (48h gültig): am Donnerstag Nachmittag im Schloss Pöllau oder nach Terminvereinbarung in der Apotheke Pöllau
Schnelltests, die entweder selber unter Beaufsichtigung oder durch Mitarbeiter des Treffen durchgeführt werden, müssen hochgeladen und vom Land Steiermark bestätigt werden und sind jeweils für 24h gültig – das heißt, eine tägliche Testung ist in diesem Fall notwendig.
Die Kapazitäten bei der Teststraße am Donnerstag Nachmittag im Schloss Pöllau und in den Apotheken in der Umgebung sind begrenzt und erfolgen meist nur nach Terminvereinbarung.
Zur schnelleren Kontrolle beim Einlass (ins Zelt, bei der Essensausgabe, in die Quartiere) bekommen alle, die den Nachweis erfüllen, ein Armband, das nur für einen Tag gültig ist, und müssen mit weiterhin gültigem Nachweis täglich ein neues Armband holen.
Du bekommst dein Armband für den Tag nach der Selbsttestung unter Aufsicht und nachdem wir deinen gültigen Test überprüft haben – das erfolgt gleich in der Früh in den Quartieren bzw. vor Programmbeginn für alle, die in Privatunterkünften schlafen. Falls du erst im Laufe des Tages ankommst, melde dich beim Infostand, damit wir deinen Status überprüfen und dich einlassen können.
Verpflegung
Das köstliche Essen wird von Pöllauer Wirten direkt in den Schlosspark gebracht. Zur Minimierung des Infektionsrisikos wird auf eine Selbstbedienung verzichtet. Falls du beim Austeilen des Essens mithilfst, bitten wir dich eine Maske zu tragen und Einweghandschuhe zu verwenden bzw. regelmäßig die Hände zu desinfizieren.
Getränke können über den Getränkestand in einzeln abgepackten Flaschen an der Ausgabe erworben werden.
Unterkunft
Du kannst entweder deine Unterkunft selbst organisieren oder die Übernachtungsmöglichkeit des Treffens (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr) in Anspruch nehmen.
Die Übernachtung erfolgt nach Geschlechtern getrennt (Burschen in der Tennishalle, Mädchen im Pfarrhof) und aufgeteilt in Einheiten zu maximal 50 Personen. Volljährige Frauen dürfen zudem auch im Pfarrhofgarten zelten, genauso wie volljährige Männer im Grünbereich vor der Tennishalle Pöllau, können aber auch in den Räumen übernachten. In der Tennishalle werden provisorische Wände aufgezogen, um kleinere Einheiten zu erhalten.
Im Duschraum sind außerdem max. 5 Personen gleichzeitig erlaubt.
Was passiert, wenn jemand positiv ist?
Treten bei dir spezifische Symptome einer COVID-19-Infektion auf oder wird jemand vom Treffen positiv getestet, erfolgt eine strenge Isolation mit ehestmöglicher Heimkehr der betroffenen Person. Zudem werden die Eltern verständigt und der Kontakt zur Behörde zur Planung über die weitere Vorgehensweise unmittelbar aufgenommen.